Geerbte Immobilie in Salzburg: Was tun? Ein Leitfaden für Erben mit Optionen und steuerlichem Überblick

25.08.2023
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Geerbte Immobilie: Ihr Wegweiser durch Optionen und Steuern

Erbschaften beinhalten immer häufiger auch Immobilien - und nicht immer wissen die Erben, wie sie mit ihrem neuen Eigentum umgehen sollen. Was es alles zu beachten gibt, wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück geerbt haben, erfahren Sie in folgendem Artikel.

1. IMMOBILIE SELBST NUTZEN UND MIETFREI WOHNEN

Als Erbe einer Immobilie haben Sie sich sicherlich bereits mit der Frage auseinandergesetzt, ob das Haus oder die Wohnung für Sie selbst nutzbar ist. Sofern Sie in der Nähe wohnen oder ein Umzug für Sie infrage kommt und die Immobilie in puncto Größe und Ausstattung zu Ihren Wohnbedürfnissen passt, ist das durchaus eine Option. Bedenken Sie jedoch: Als Eigentümer einer Immobilie zahlen Sie zwar keine Miete, dennoch gehen Sie finanzielle Verpflichtungen ein: Sie müssen Grundsteuer und Versicherungen bezahlen und in der Lage sein, notwendige Reparaturen und Sanierungen durchzuführen.

2. IMMOBILIE VERKAUFEN UND KAPITEL GENERIEREN

Kommt eine Eigennutzung für Sie nicht infrage, können Sie das Haus oder die Wohnung verkaufen und sich vom Verkaufserlös beispielsweise eine Immobilie kaufen, die besser zu Ihren Wünschen passt. Immobilien in Salzburg und Umgebung sind sehr begehrt und je nach Lage und Ausstattung lassen sich hohe Preise erzielen. Am besten lassen Sie Ihr Erbe von den Experten von AM PUNKT Immobilien objektiv und professionell bewerten, um auf dieser Grundlage Ihre Entscheidung für oder gegen einen Verkauf zu treffen.

3. IMMOBILIE VERMIETEN UND SICH ALLE WEGE OFFEN HALTEN

Sie möchten oder können die geerbte Immobilie zum aktuellen Zeitpunkt nicht selbst nutzen - veräußern möchten Sie sie aber auch nicht? Dann ziehen Sie eine Vermietung in Betracht: Sie bleiben Eigentümer, profitieren von monatlichen Mieteinnahmen und halten sich alle Optionen offen. So können Sie die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt doch noch verkaufen oder selbst einziehen. Beachten Sie jedoch, dass bei einer späteren Veräußerung eventuell eine Immobilienertragssteuer anfallen kann. Gerne beraten wir Sie dazu.

STEUERLICHE ASPEKTE BEI EINER IMMOBILIENERBSCHAFT

Bei einer Immobilienerbschaft spielen immer auch steuerliche Aspekte eine Rolle. Seit 2008 wird in Österreich keine Erbschaftssteuer mehr erhoben - bei der Vererbung eines Grundstücks fällt allerdings eine Grunderwerbsteuer an. Deren Höhe ist vom Verkehrswert des Grundstücks (der Immobilie) abhängig:

Steuersatz für die ersten 250.000 Euro: 0,5 Prozent Steuersatz zwischen 250.000 und 400.000 Euro: 2 Prozent Steuersatz ab 400.000 Euro: 3,5 Prozent

Der Verkehrswert wird entweder anhand des Immobilienpreisspiegel, dem pauschalen Sachwertermittlungsverfahren oder mittels Nachweis des Verkehrswerts des Grundstücks durch ein Immobiliensachverständigengutachten ermittelt.

OBJEKTIVE BERATUNG IM ERBFALL

Bei einer Immobilienerbschaft sollten Sie unbedingt eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Das Expertenteam von AM PUNKT Immobilien nimmt alle relevanten Aspekte in den Blick und zeigt Ihnen offen und transparent Ihre Optionen auf - mitsamt aller Vor- und Nachteile. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail!