Ich habe eine Immobilie in Salzburg geerbt. Was muss ich beachten?

17.07.2026
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Das Erben einer Liegenschaft in Salzburg bringt neben der emotionalen Belastung auch eine Fülle rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen mit sich. Obwohl in Österreich keine Erbschaftssteuer mehr anfällt, sind bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundbesitz dennoch Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühren zu entrichten. Der Wert des Grundstücks ist hierbei der entscheidende Faktor für die Höhe dieser Abgaben.

Um unnötige Kosten durch falsche Weichenstellungen zu umgehen, ist ein überlegtes Vorgehen essenziell. Die Experten von AM PUNKT Immobilien zeigen Ihnen in diesem Leitfaden die entscheidenden Etappen und Entscheidungsmöglichkeiten auf, die Sie nun strukturiert durchlaufen können.


Schritt 1: Erbe prüfen (Akzeptanz oder Ablehnung)

Unmittelbar nach dem Tod des Erblassers ist es notwendig, die rechtliche Situation zu klären. Denn mit dessen Dahinscheiden werden die Liegenschaft samt aller dazugehörigen Rechte und Pflichten automatisch an die erbberechtigte Person oder Personen übertragen.

Schulden und Lasten überprüfen: Finden Sie rasch heraus, ob auf der Immobilie noch Kredite oder Hypotheken liegen. Sollten die bestehenden Schulden den Wert der Liegenschaft übersteigen, könnte es ökonomisch ratsam sein, das Erbe nicht anzutreten.

Anspruch auf Erbe belegen: Liegt ein offizielles, vom Notar beglaubigtes Testament vor, das auch die Eröffnungsniederschrift des Verlassenschaftsgerichts enthält, ist dies meist ausreichend. Ist jedoch die gesetzliche Erbfolge maßgeblich, so müssen Sie beim Bezirksgericht Salzburg (zuständiges Verlassenschaftsgericht) einen Erbschein anfordern.


Schritt 2: Das Grundbuch und die Besitzverhältnisse klären

Bevor irgendwelche Weichenstellungen bezüglich der Immobilie vorgenommen werden, ist es unerlässlich, die im Grundbuch vermerkten rechtlichen Gegebenheiten zu untersuchen.

Einen Grundbuchauszug anfordern: Überprüfen Sie beim Bezirksgericht Salzburg (Abteilung für Grundbuchangelegenheiten), ob Rechte Dritter, wie beispielsweise Wohnrechte, Nießbrauch oder Wegerechte, eingetragen sind. Solche Eintragungen haben einen erheblichen Einfluss auf den Wert und die zukünftige Verwendbarkeit der Liegenschaft.

Bei Erbengemeinschaften: Sind mehrere Personen erbberechtigt (etwa Geschwister), entsteht eine Erbengemeinschaft. Es ist entscheidend zu wissen, dass sämtliche Beschlüsse, die die Immobilie betreffen, prinzipiell ausschließlich gemeinsam und mit voller Zustimmung aller Mitglieder zu fassen sind.

Grundbuchberichtigung: Lassen Sie die geltenden Fristen und mögliche Gebühren für die Umschreibung anhand Ihres Erbnachweises beim zuständigen Grundbuchgericht prüfen.


Schritt 3: Den reellen Marktwert der Immobilie in Salzburg bestimmen

Behördlicherseits werden geerbte Liegenschaften nicht persönlich begutachtet; stattdessen wird deren Wert mithilfe pauschaler Bewertungsmethoden festgelegt. Hierbei bleiben entscheidende Merkmale wie notwendige Renovierungen, bauliche Mängel oder eine überholte Gebäudetechnik zumeist unbeachtet.

Ihr verfassungsrechtliches Anrecht: Der Einschätzung des Finanzamts müssen Sie nicht tatenlos gegenüberstehen. Das geltende Recht erlaubt Ihnen ausdrücklich, durch ein unabhängiges Verkehrswertgutachten den realen, möglicherweise geringeren Wert der Liegenschaft zu belegen.

Der Nutzen: Ein solch professionelles Wertgutachten reflektiert die Marktgegebenheiten exakt, senkt Ihre steuerliche Belastung und stellt zudem eine objektive Diskussionsgrundlage dar, welche Uneinigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft vorbeugen kann.


Treffen Sie Ihre strategische Entscheidung: Drei Handlungsoptionen

Nachdem die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt und der aktuelle Marktwert ermittelt wurden, gilt es nun, eine strategische Wahl zu treffen, wie mit der Liegenschaft in Salzburg weiter umgegangen werden soll:

Die Immobilie selbst nutzen (Befreiung für den Hauptwohnsitz)

Die Eigennutzung der Liegenschaft kann steuerliche Vorteile bringen. So besteht die Möglichkeit einer Hauptwohnsitzbefreiung bei der Grunderwerbsteuer, vorausgesetzt, das Objekt wird innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumserwerb als Hauptwohnsitz bezogen und diese Nutzung wird für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufrechterhalten. Diese Befreiung ist auf eine Wohnnutzfläche von höchstens 150 m² begrenzt.

Die Liegenschaft zur Vermietung anbieten

Durch diesen Weg erzielen Sie dauerhafte, regelmäßige Einkünfte auf dem attraktiven Salzburger Mietmarkt. Allerdings müssen Sie dabei den entstehenden Verwaltungsaufwand, die fortlaufenden Wartungskosten und die gesetzlichen Vorgaben des Mietrechts in Salzburg einplanen.

Das Objekt verkaufen

Ein Verkauf stellt häufig die klarste Lösung dar, wenn Liquidität benötigt wird, um anfallende Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühren oder Pflichtteilsansprüche zu begleichen. Auch bei Erbengemeinschaften ermöglicht der Verkauf eine zügige und gerechte Nachlassaufteilung.


Unter welchen Umständen ist eine geerbte Immobilie steuerfrei?

Für Erben, die das Objekt als ihren primären Wohnsitz nutzen möchten, stellt die Hauptwohnsitzbefreiung von der Grunderwerbsteuer ein bedeutendes Mittel dar. Es gilt jedoch, spezifische Bedingungen und Zeitspannen zu berücksichtigen. An die Hauptwohnsitzbefreiung ist die Voraussetzung gekoppelt, dass die Verwendung als primärer Wohnsitz über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren bestehen bleibt.


Schenken bei Lebzeiten im Vergleich zur Erbschaft

Obwohl die Erbschaftssteuer in Österreich nicht mehr existiert, sind bei der Weitergabe von Besitztümern, vor allem bei Immobilien, weiterhin andere Steuern wie die Grunderwerbsteuer zu zahlen. Eine vorausschauende Gestaltung von Schenkungen kann dabei unterstützen, den Übergang von Generation zu Generation optimal zu organisieren.


Wie beurteilt das Finanzamt eine vererbte Liegenschaft?

Die Steuerbehörde nimmt keine persönliche Begutachtung der Liegenschaft vor; stattdessen wird der sogenannte Grundbesitzwert ausschließlich aufgrund der vorliegenden Unterlagen mittels dreier festgelegter Bewertungsverfahren bestimmt:

  • Vergleichswertverfahren: Dies ist die übliche Methode für Wohnungen im Miteigentum, Reihenhäuser und Baugrundstücke. Es greift auf die tatsächlich erzielten Kaufpreise ähnlicher Immobilien zurück (§ 4 LBG).
  • Ertragswertverfahren: Dieses Verfahren wird angewendet, wenn es um Objekte geht, die Erträge abwerfen, wie vermietete Wohnungen, Mietshäuser oder Gewerbeimmobilien. Die Berechnung basiert auf den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen, von denen die Bewirtschaftungskosten abgezogen werden (§ 5 LBG).
  • Sachwertverfahren: Diese Bewertungsmethode findet Verwendung, wenn es an aussagekräftigen Vergleichspreisen mangelt, was häufig bei selbst genutzten Einfamilien- und Zweifamilienhäusern der Fall ist (§ 6 LBG).

Häufige Fragen: Immobilienvererbung in Salzburg – worauf ist zu achten?

Die nachfolgenden Abschnitte beantworten die zentralen Fragen prägnant.

Welche Schritte sind nach einer Immobilienvererbung zu unternehmen?
Nachdem Sie eine Immobilie geerbt haben, sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
  • Rechtliche Erbschaftsfragen klären (etwa anhand des Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge).
  • Die Berichtigung des Grundbuches in die Wege leiten.
  • Die Grunderwerbsteuer bei der Immobilienübertragung beachten und gegebenenfalls die Meldepflichten für Schenkungen prüfen.
  • Den Wert der Immobilie professionell feststellen lassen.
  • Eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung treffen: selbst einziehen, vermieten oder veräußern.
Fallen bei einer geerbten Immobilie Steuern an?
In Österreich unterliegt eine Erbschaftsimmobilie prinzipiell der Grunderwerbsteuer. Ob eine tatsächliche Steuerlast entsteht oder eine Befreiung infrage kommt, richtet sich nach:
  • dem festgestellten Grundstückswert der Liegenschaft.
  • der Möglichkeit einer Freistellung für den Hauptwohnsitz.
  • dem anwendbaren Steuersatz, der je nach Wert des Grundstücks gestaffelt ist.
Wann kontaktiert das Nachlassgericht die Erben?
Nach der Kenntnisnahme eines Sterbefalls, insbesondere wenn ein Testament oder die gesetzlich vorgesehene Erbfolge gegeben ist, nimmt das Nachlassgericht seine Tätigkeit auf. Standardmäßig werden dabei folgende Stellen benachrichtigt:
  • die Erben selbst.
  • bei Bedarf den Notar.
  • unter Umständen auch das Finanzamt (insbesondere bei notariell beurkundeten Testamenten).
Welche Art von Erbschaft muss dem Finanzamt mitgeteilt werden?
Grundsätzlich muss jede Art von Erbschaft gemeldet werden, unabhängig davon, ob es sich um:
  • Immobilienbesitz handelt,
  • Geldvermögen ist,
  • Wertpapiere umfasst,
  • oder sogar Schulden sind (auch diese sind anzugeben!).
Gibt es Konstellationen, in denen eine vererbte Immobilie von der Steuer befreit ist?
Ja, eine Steuerbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
  • Die Immobilie dient als Hauptwohnsitz, und die Bedingungen für die Hauptwohnsitzbefreiung werden erfüllt (dies betrifft maximal 150 m² Wohnnutzfläche, die innerhalb von zwei Jahren für mindestens fünf Jahre genutzt werden muss).
  • Der Grundstückswert der Immobilie stellt die Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer dar.
  • Die gestaffelten Steuersätze der Grunderwerbsteuer finden Anwendung (0,5 % für die ersten 250.000 Euro, 2 % für die nachfolgenden 150.000 Euro und 3,5 % für alle darüberliegenden Werte).
Welche Methode wendet die Steuerbehörde zur Ermittlung des Werts einer geerbten Immobilie an?
Das Finanzamt greift auf den sogenannten Verkehrswert zurück. Dieser Wert wird anhand folgender Methoden ermittelt:
  • mittels Vergleichswertverfahren (insbesondere bei Eigentumswohnungen gebräuchlich),
  • durch das Ertragswertverfahren (im Falle von vermieteten Objekten),
  • oder durch das Sachwertverfahren (speziell bei Eigenheimen).
Ein von Ihnen beauftragtes privates Gutachten kann diesen Wert gegebenenfalls anpassen.
Auf welchem Wege erfährt das Finanzamt von meinem Erbe?
Das Finanzamt erhält Informationen aus verschiedenen Quellen, darunter:
  • die Nachlassgerichte,
  • die Notare,
  • Finanzinstitute und Versicherungsgesellschaften,
  • sowie durch die Meldepflicht der Erben selbst.
Was ist die vorteilhaftere Entscheidung: ein ererbtes Haus zu behalten oder es zu verkaufen?
Die Entscheidung hängt von Ihrer individuellen Situation ab:
  • Behalten: Möglichkeit einer langfristigen Wertsteigerung und regelmäßige Mieteinnahmen.
  • Verkaufen: Erhalt von Liquidität und keine Notwendigkeit für weitere Verwaltungstätigkeiten.
  • Vermieten: Kontinuierliche Einkünfte, jedoch mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden.
Welche typischen Fehler sind bei der Handhabung eines Erbes zu vermeiden?
Häufig auftretende Fallstricke sind:
  • Das Versäumen von Terminen für Einreichungen beim Finanzamt
  • Die fehlende Aktualisierung des Grundbuchs nach dem Erbfall
  • Eine inkorrekte Bewertung des Immobilienwerts
  • Ein zu übereilter Verkauf ohne vorherige steuerliche Überprüfung
  • Die unzureichende Klärung der Verhältnisse innerhalb einer Erbengemeinschaft
Was ist vorteilhafter: eine Immobilienüberschreibung oder eine Erbschaft?
Dies erfordert eine strategische Betrachtung:
  • Schenkung zu Lebzeiten: Bei dieser Form fällt die Grunderwerbsteuer an. Es gibt jedoch die Option einer Befreiung von der Steuerpflicht, wenn die Immobilie den Anforderungen für einen Hauptwohnsitz genügt. Des Weiteren besteht eine obligatorische Meldepflicht für Geldgeschenke oder bewegliches Vermögen, sobald bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.
  • Erbschaft: Auch in diesem Fall ist die Grunderwerbsteuer für die geerbte Liegenschaft zu entrichten. Ebenso kann eine Befreiung von dieser Steuer in Anspruch genommen werden, wenn das Objekt vom Erben als Hauptwohnsitz genutzt wird.