Sparen beim Immobilienkauf: Wie Sie mit diesen Gebührenbefreiungen Tausende Euro sparen

22.03.2024
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Mit der Gebührenbefreiung schneller zum eigenen Zuhause

In einer Zeit, in der der Weg zum Eigenheim immer schwieriger wird, hat die Regierung eine entscheidende Maßnahme ergriffen: die Einführung einer Gebührenbefreiung. Diese zukunftsweisende Initiative eröffnet angehenden Eigentümern neue Möglichkeiten, indem sie die Anschaffung oder Errichtung von Wohnimmobilien erleichtert. AM PUNKT Immobilien in Salzburg steht bereit, um Sie auf dem Weg zu Ihrem Traumheim zu begleiten und zu unterstützen.

Ab dem 1. April 2024 tritt eine neue Regelung in Kraft, die eine Gebührenbefreiung für den Erwerb von Wohnimmobilien und damit verbundenen Pfandrechten vorsieht. Diese Maßnahme erleichtert den Kauf von Eigentum oder unterstützt auch die Finanzierung von notwendigen Sanierungen. Dies hat zur Folge, dass für Immobilienkäufe bis zu 500.000 Euro keine Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch (1,1%) und für die Eintragung von Pfandrechten (1,2%) anfallen. Liegt der Kaufpreis über diesem Betrag, werden die Gebühren lediglich für den Betrag fällig, der die 500.000-Euro-Grenze überschreitet.

Wer profitiert von dieser Förderung?

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, um eine zielgerichtete Unterstützung zu gewährleisten:

  1. Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts: Nur Transaktionen, die nach dem 31. März 2024 abgeschlossen werden, kommen in den Genuss der Gebührenbefreiung.
  2. Art des Rechtsgeschäfts: Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf entgeltliche Rechtsgeschäfte, was bedeutet, dass der Erwerb durch Erbanfall oder Schenkung nicht darunter fällt.
  3. Erfüllung des dringenden Wohnbedürfnisses: Ein zentrales Kriterium ist, dass die erworbene Immobilie ein dringendes Wohnbedürfnis des neuen Eigentümers erfüllen muss. Hierbei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die die Immobilie selbst bewohnen wird.
  4. Wertgrenzen: Die Befreiung gilt für Immobilien bis zu einem Wert von 500.000 Euro. Für Liegenschaften über 2 Millionen Euro entfällt die Befreiung komplett.
Nachweis des Wohnbedürfnisses

Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, ist der Nachweis eines dringenden Wohnbedürfnisses erforderlich. Dies erfolgt durch eine Meldebestätigung und den Nachweis der Aufgabe der bisherigen Wohnstätte. Sollte die neue Wohnstätte noch nicht bezogen sein, kann der Nachweis nachträglich, jedoch spätestens fünf Jahre nach der Eintragung im Grundbuch, erbracht werden.

Worauf Sie achten sollten

Die Gebührenbefreiung bietet eine einmalige Gelegenheit, den Schritt zum Eigenheim zu erleichtern. Doch es gilt, die Fristen und Voraussetzungen genau zu beachten. Eine umsichtige Planung und frühzeitige Beratung sind entscheidend, um von dieser Befreiung maximal zu profitieren. AM PUNKT Immobilien steht Ihnen dabei als kompetenter Partner in Salzburg zur Seite. Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer Traumimmobilie – von der ersten Beratung bis zum Einzug.

Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen! Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über diese und weitere Fördermöglichkeiten zu erfahren. Gemeinsam machen wir den Traum vom eigenen Heim in Salzburg zur Wirklichkeit.

Quelle: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2497/fname_1617860.pdf