Vorkaufsrecht einfach erklärt: Was Sie wissen müssen

19.04.2024
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Das Vorkaufsrecht ermöglicht den bevorzugten Erwerb einer Immobilie

Das Vorkaufsrecht bietet eine exklusive Möglichkeit, sich den Erwerb einer derzeit nicht zum Verkauf stehenden Immobilie zu sichern. Dabei sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.

Was ist das Vorkaufsrecht?

Das Vorkaufsrecht ist ein rechtlich festgelegtes Privileg, hauptsächlich verwendet im Immobiliensektor. Es gestattet, eine Immobilie – sei es ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung – unter bestimmten Bedingungen bevorzugt zu erwerben, sollte der Eigentümer beschließen, diese zu verkaufen.

Häufigkeit und Einfluss in Österreich

Obwohl Vorkaufsrechte in Österreich selten sind und keinen direkten Einfluss auf den Immobilienwert haben, bergen sie Unsicherheiten für andere Interessenten. Der Inhaber des Vorkaufsrechts hat Vorrang vor anderen Käufern, was bedeutet, dass Interessenten warten müssen, bis diese Person ihre Entscheidung getroffen hat.

Definition und Ausführung eines Vorkaufsrechts

Ein Vorkaufsrecht sichert das bevorzugte Kaufrecht auf eine Immobilie, falls sie in Zukunft verkauft wird. Der Inhaber kann das Objekt unter den gleichen Bedingungen erwerben, die auch anderen Käufern angeboten werden.

Voraussetzungen und Fristen

Das Recht tritt in Kraft, wenn zwischen dem derzeitigen Eigentümer und einem potenziellen Käufer ein verbindliches Kaufangebot besteht. Der Inhaber des Vorkaufsrechts muss über den Verkauf informiert werden und hat anschließend 30 Tage Zeit, über den Kauf zu entscheiden.

Sinn und Zweck des Vorkaufsrechts

Das Vorkaufsrecht bietet eine Absicherung gegen zukünftige Verkäufe an Dritte.

Registrierung und Kosten

Das Vorkaufsrecht wird durch einen notariell beglaubigten Vertrag im Grundbuch eingetragen. Die Kosten hierfür, einschließlich Notar- und Grundbucheintragsgebühren, belaufen sich auf etwa 500 Euro, können jedoch variieren.

Dauer und Übertragbarkeit des Vorkaufsrechts

Das Recht ist lebenslang gültig und erlischt mit dem Tod des Berechtigten. Es ist ein persönliches Recht, das weder übertragbar noch vererbbar ist. Ein Verzicht auf das Vorkaufsrecht ist möglich, in der Regel verbunden mit einer finanziellen Entschädigung.

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